Auktionsbestimmungen

der 29. Suisse-Elite-Fohlenauktion 2022 des Vereins 

Schweizer Sportpferde VSS/ACSS

vom 27. August 2022, im Horse-Park Zürich, Dielsdorf

 

1. Veranstalter

Der Verein Schweizer Sportpferde VSS/ACSS ist Veranstalter der 29. Suisse Elite-Fohlenauktion.

2. Rechte und Pflichten

Der Veranstalter tritt nur als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auf. Er ist für das Zustandekommen eines Kaufvertrages besorgt. Alle aus dem Kaufgeschäft erwachsenden Rechte und Pflichten betreffen ausschliesslich Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer haftet für allfällige Mängel. Es gelten die Bestimmungen des Viehwirtschaftsrechtes (OR Art. 198 ff.).

3. Auktionsgebühren

Der Verkäufer bezahlt eine Grundgebühr von 650.– pro Fohlen sowie eine Gebühr von 3% des Zuschlagpreises, der Käufer eine Gebühr von 6% des Zuschlagpreises. Bei Rückkäufen der Fohlen durch die Züchter wird bis CHF 8000.– eine Gebühr von 3%, ab CHF 8‘001.– ebenfalls 6% des Zuschlagpreises fällig; die Rückkaufgebühren sind innert 10 Tagen nach der Auktion zu bezahlen. Sofern für das Fohlen kein Gebot abgegeben wird, bezahlt der Züchter innert 10 Tagen nach der Auktion eine Gebühr von 3% auf den Minimalbetrag von CHF 4000.–. Der Abzug von Skonto ist unzulässig.

4. Versteigerung

Die Versteigerung erfolgt öffentlich. Das Ausbieten der Fohlen erfolgt in CHF. Sämtliche Fohlen werden mit CHF 4000.– angeschlagen. Bei Gebot wird jedes Fohlen zugeschlagen. Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages, die sofort geltend zu machen sind, entstehen, kann das Aufgebot nach Entscheidung des Präsidenten des Auktionskomitees wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.
Die zur Versteigerung kommenden Fohlen werden vor der Auktion zusammen mit der Mutter vorgestellt und kommentiert.

5. Versicherung

Die Fohlen sind durch den Veranstalter für die Höchstversicherungssumme der Grunddeckung (max. CHF 10000.–) je Fohlen gegen Todesfall und CHF 2500.– für Behandlungskosten, ab dem Auktionsstag für 2 Wochen, inklusive Hin- und Rücktransport bei der EPONA versichert. Für nicht zugeschlagene Fohlen gilt ein Versich- erungswert von CHF 5000.– .


6. Kaufabschluss

Unmittelbar nach erfolgtem Zuschlag hat der Käufer den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Die Kosten, bestehend aus Zuschlagspreis und Auktionsgebühren, sind innert 10 Tagen nach der Auktion mittels Einzahlungsschein auf das Konto des VSS/ACSS einzuzahlen. Der Verein Schweizer Sportpferde VSS/ACSS ist befugt, die Zahlung in Empfang zunehmen und ggf. gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenleistungen Klage zu erheben.

7. 7. Abholung/Erfüllungsort/Gefahrübergang

Grundsätzlich gelten die Bietungspreise ab Standort des Fohlens bei Selbstabholung durch den Erwerber. Der angegebene Standort ist der nach dem abgeschlossenen Vertrag vereinbarte Erfüllungsort. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn das Fohlen zunächst noch im Gewahrsam des Züchters verbleibt. Das Fohlen kann auf Risiko des Käufers bis Ende Oktober 2022 kostenlos beim Verkäufer bleiben. Die Kosten für die Versorgung des Fohlens bis zur Übergabe an den Erwerber trägt der Züchter; sie sind im Kaufpreis enthalten. Der Verkäufer ist berechtigt, das Fohlen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der Gebühren, zurückzubehalten. Der Züchter teilt dem Erwerber mit, wann das Fohlen an welchem Standort abgeholt werden kann. Hierzu werden ihm die Kontaktdaten des Erwerbers mitgeteilt. Der Käufer erhält die Abstammungspapiere des Fohlens durch den Züchters zugesandt, sobald Kaufpreis und Gebühren bezahlt und mit dem Züchter abgerechnet sind.
Eine Herausgabe des Fohlens erfolgt in jedem Fall erst nach der vollständigen Bezahlung.
.
8. Auffuhr

Die Fohlen sind aufzuführen, Samstag 27. August
2022 um 12 Uhr. Alle Fohlen sind für die tierärztliche Eintrittskontrolle ab 13 Uhr nach den Kopf Nummern bereitzuhalten. Für die Stuten mit Fohlen sind Boxen reserviert. Diese sind mit den entsprechenden Namenstafeln gekennzeichnet.

9. Abtransport der Fohlen

Der Abtransport der Fohlen am Auktionstag muss bis 24.00 Uhr erfolgen.

Die vollumfänglichen AGB‘s für die Online-Ersteigerung, ersehen Sie auf:
www.suisseeliteauction/de/agb

Verein Schweizer Sportpferde VSS/ACSS